Das IT-Recht umfasst zum einen das klassische Computer/EDV- Recht (zum Beispiel bei Outsourcing-, ASP-/Cloud- Computing/SaaS-, Rechenzentrums-, Hosting/Housing-Verträgen - einschließlich der dabei erforderlichen SLA), zum anderen auch Software-Verträge zur Erstellung oder Beschaffung von Software sowie zur Hardwarebeschaffung und der Wartung/Pflege von Hard- und Software. Dazu gehören zunehmend auch datenschutzrechtliche Fragestellungen und die IT-Sicherheit. Die Vertragsgestaltung ist die hohe Kunst des juristischen Handwerks, das gilt ganz besonders für das IT-Recht. Denn hier sind viele Fragestellungen und Probleme von der Rechtsprechung nicht gelöst, auch die Literatur hat häufig genug noch keine Antwort auf neue Fragen gefunden [s. dazu etwa auch unsere Versuche: Veröffentlichungen]. Umso mehr hilft dabei unsere Erfahrung und Fähigkeit, mit unseren Mandanten zu kommunizieren sowie das technische Verständnis, das man gerade in diesem Bereich so dringend braucht. Projekte und Verträge begleiten wir von Anfang an, wir helfen aber auch bei Problemen (zum Beispiel bei Gewährleistung oder Schadensersatz) oder vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Vertragsgestaltung und Prozessführung (einschließlich Schiedsverfahren). E-Commerce- und Internet-Recht gehören für uns im Übrigen zum Medienrecht.
IT-Recht bedeutet in der Praxis regelmäßig: Projekte. Bei solchen Projekten beraten und begleiten wir Sie von Anfang an, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung und unserem technischen und ökonomischen Verständnis. Die Begleitung sollte am besten bereits mit Ihrer Geschäftsidee oder einem neuen Produkt beginnen oder auch bei der Beschaffung neuer Software und neuer IT-Systeme beginnen, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Vertragsentwurf oder eine Vertragsprüfung erforderlich wird.
Verträge sind gerade im IT-Bereich von enormer Bedeutung: zum einen, weil die steigende Bedeutung von IT eine verlässliche Grundlage erfordert und jede Vertragsgestaltung auch eine Fokussierung auf die wesentlichen Themen mit sich bringt; zum anderen fehlt es in diesem modernen Bereich an gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, was den Bedarf an konkreten Absprachen wichtiger macht als in den Gebieten des allgemeinen Miet- oder Baurechts, in denen dennoch ausführliche Verträge deutlich selbstverständlicher sind als in der IT.
IT-Vertragsgestaltung bedeutet für uns die durch unser technisches Verständnis geförderte Analyse, Diskussion, Aufbereitung und schriftliche Abfassung des von unseren Mandanten Gewollten und das konstruktive Ausbalancieren mit den Interessen des Vertragspartners bei Verhandlungen. Wir entwerfen und verhandeln einerseits spezielle und individuelle Verträge etwa für Softwareprojekte, Outsourcings oder Rechenzentrumsleistungen sowie für SaaS-Services (auch Cloud Computing oder ASP genannt), andererseits aber auch Allgemeine Geschäftsbedingungen z.B. für Software- und E-Commerce-Anbieter oder Einkaufs-AGB für Kunden von IT-Dienstleistern.
Prozesse führt niemand gerne, auch für uns sind sie lediglich das letzte Mittel zum Zweck. Wenn sie aber geführt werden (müssen), dann führen wir sie kompetent und konsequent. Das bedeutet, dass wir den häufig nicht mit diesen Fragestellungen bewanderten Gerichten die Sachverhalte verständlich aufbereiten und die Rechtsfragen gründlich durchdringen. Das Vorgehen und die Taktik bestimmen wir gemeinsam: Für erfolgreiche Prozesse ist daher die Zusammenarbeit mit dem Mandanten als Team und die gegenseitige Kommunikation essenziell, nur so können Prozesse vor Gerichten oder Verfahren vor Schiedsgerichten Erfolg haben.
(Auswahl)
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